Organisation der IGEM
Das oberste Organ der IGEM Interessengemeinschaft Elektronische Medien ist die Mitgliederversammlung. Die Leitung der IGEM wird durch den Vorstand gewährleistet, der sich rund alle zwei Monate trifft.
IGEM-Vorstand
Der Vorstand besteht aus 12 Mitgliedern, die alle in ihren Firmen in leitender Funktion tätig sind: 4 in Mediaagenturen, 5 bei Werbevermarktern und 3 bei einem Medienunternehmen.
Präsident
Vizepräsident
Alle Vorstandsmitglieder
Geschäftsführerin
Sitz und Zweck der IGEM gemäss Statuten
Art. 1
Unter dem Namen Interessengemeinschaft Elektronische Medien (IGEM) besteht mit Sitz am Ort der Buchführung ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB (im folgenden „IGEM“ genannt) von unbeschränkter Dauer gemäss den vorliegenden Statuten und den Bestimmungen des zweiten Titels des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (im folgenden „ZGB“ genannt).
Art. 2
- Der Verein setzt sich ein für vielfältige und liberale Möglichkeiten der kommerziellen Kommunikation in den elektronischen und digitalen Medien.
- Der Verein setzt sich ein für die Qualität und Transparenz von Daten zum Verhalten von Nutzern elektronischer und interaktiver Medien und fördert deren Erhebung, Beschaffung und Verwertung.
- Die IGEM beschafft Informationen über die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und ihre Auswirkungen auf die kommerzielle Kommunikation und stellt sie ihren Mitgliedern zur Verfügung.
- Der Verein kann zum Erreichen dieses Zweckes mit anderen Organisationen zusammenarbeiten, eigene Erhebungen durchführen, Dritte mit der Erhebung beauftragen oder sich an anderen Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung beteiligen.
- Im Vordergrund steht dabei das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.