Organisation der IGEM

Das oberste Organ der IGEM Interessengemeinschaft Elektronische Medien ist die Mitgliederversammlung. Die Leitung der IGEM wird durch den Vorstand gewährleistet, der sich rund alle zwei Monate trifft.

IGEM-Vorstand

Der Vorstand besteht aus 12 Mitgliedern, die alle in ihren Firmen in leitender Funktion tätig sind: 4 in Mediaagenturen, 5 bei Werbevermarktern und 3 bei einem Medienunternehmen.

Präsident

Stephan Küng, TWmedia
+41 61 226 96 76

Vizepräsident

Alexander Duphorn, Goldbach
+41 44 914 91 01

Alle Vorstandsmitglieder

Stephan Küng, TWmedia
+41 61 226 96 76
Raoul Gerber, Goldbach
+41 44 914 91 00
Alexander Duphorn, Goldbach
+41 44 914 91 01
Xavier Reynaud, GroupM Services AG
+41 44 355 15 15
Roger Baur, Ringier AG
+41 44 259 61 11
Frank Zelger, Admeira AG
+41 58 909 91 11
Florian Wanner, CH Media
+41 76 384 44 88
Sandra Fehr, nova impact AG
+41 79 341 43 79
Jonas Eliassen, Havas
+41 44 466 67 77
Juliane Merz, Weischer.Cinema Schweiz GmbH
+41 (0)44 577 30 00
Tarkan Özküp, CH Media
+41 (0)58 200 58 58

Geschäftsführerin

Siri Fischer, IGEM
+41 44 242 23 12

Sitz und Zweck der IGEM gemäss Statuten

Art. 1

Unter dem Namen Interessengemeinschaft Elektronische Medien (IGEM) besteht mit Sitz am Ort der Buchführung ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB (im folgenden „IGEM“ genannt) von unbeschränkter Dauer gemäss den vorliegenden Statuten und den Bestimmungen des zweiten Titels des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (im folgenden „ZGB“ genannt).

Art. 2

  • Der Verein setzt sich ein für vielfältige und liberale Möglichkeiten der kommerziellen Kommunikation in den elektronischen und digitalen Medien.
  • Der Verein setzt sich ein für die Qualität und Transparenz von Daten zum Verhalten von Nutzern elektronischer und interaktiver Medien und fördert deren Erhebung, Beschaffung und Verwertung.
  • Die IGEM beschafft Informationen über die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und ihre Auswirkungen auf die kommerzielle Kommunikation und stellt sie ihren Mitgliedern zur Verfügung.
  • Der Verein kann zum Erreichen dieses Zweckes mit anderen Organisationen zusammenarbeiten, eigene Erhebungen durchführen, Dritte mit der Erhebung beauftragen oder sich an anderen Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung beteiligen.
  • Im Vordergrund steht dabei das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

IGEM Statuten ab 27.5.2021

999.6 KB, 2015 Downloads, 28. Mai 2021

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